… ganz offiziell Hundekekse mit Klienten backen, tierische Snacks herstellen und Leckereien auf Veranstaltungen verkaufen, denn sie hat nun die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz.
Voilà!
Nina darf jetzt auch…
In der Schule Posted on Mi., März 12, 2014 21:04- Kommentare(0) https://blog.pfoetchenbesuch.de/?p=152
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